Zu den
ärztlichen Tätigkeiten gehören die Aufnahmeuntersuchung, die
Medikamentenverordnung und Überwachung, die Anordnung und Auswertung von
Laborwerten, Sprechstunden und Visiten, die Behandlung von interkurrenten
Erkrankungen.
Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, bei schweren körperlichen
Erkrankungen, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen, muss eine
Verlegung veranlasst werden.
Die ärztliche Notfallversorgung und ein Dienst
rund um die Uhr sind sichergestellt.